Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Im Rahmen der energetischen Sanierung können Einzelmaßnahmen (Dämmung des Daches oder der Außenwände) gefördert werden.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Heizungstausch:
Einbau Wärmepumpe, Solarthermie etc.
Förderung: bis zu max. 70 %
(Basisförderung: 30 %, Geschwindigkeitsbonus: 20 %, Einkommensbonus: 30 %, Effizienz-Bonus: 5 %)
- Gebäudehüllfläche:
Dämmung Dach, Außenwand, oberste Geschossdecke etc.
Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %)
- Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Steigerung der Anlageneffizienz, z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Einbau besserer Heizkörper, Dämmung von Leitungen etc.
Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %)
- Anlagentechnik:
Lüftung, Kühlung, Smart Home
Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %)
Fakten:
- je nach BEG EM muss der Antrag bei der BAFA oder KfW gestellt werden (Beauftragung des Handwerkers muss mit Vorbehaltsklausel erfolgt sein)
- mit iSFP: begrenzt auf 60.000 EUR förderfähiger Kosten pro WE und Kalenderjahr
- ohne iSFP: 30.000 EUR (für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung)
Fachplanung & energetische Baubegleitung
Die Baubegleitung ist Voraussetzung für BEG-Fördermittel an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik.
Die Förderhöhe ist begrenzt auf 50 % (max. 2.500 EUR) der förderfähigen Kosten für Ein- & Zweifamilienhäuser; bei MFH 2.000 EUR / WE.