Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Im Rahmen der energetischen Sanierung können Einzelmaßnahmen (Dämmung des Daches oder der Außenwände) gefördert werden. 

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Heizungstausch: 
    Einbau Wärmepumpe, Solarthermie etc. 
    Förderung: bis zu max. 70 % 
    (Basisförderung: 30 %, Geschwindigkeitsbonus: 20 %, Einkommensbonus: 30 %, Effizienz-Bonus: 5 %)


  • Gebäudehüllfläche: 
    Dämmung Dach, Außenwand, oberste Geschossdecke etc.
    Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %) 


  • Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Steigerung der Anlageneffizienz, z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Einbau besserer Heizkörper, Dämmung von Leitungen etc.

       Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %) 

  • Anlagentechnik: 
    Lüftung, Kühlung, Smart Home
    Förderung: 15 % (bei vorliegendem iSFP: 20 %) 

Fakten:

  • je nach BEG EM muss der Antrag bei der BAFA oder KfW gestellt werden (Beauftragung des Handwerkers muss mit Vorbehaltsklausel erfolgt sein)
  • mit iSFP: begrenzt auf 60.000 EUR förderfähiger Kosten pro WE und Kalenderjahr
  • ohne iSFP: 30.000 EUR (für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung)

Fachplanung & energetische Baubegleitung

Die Baubegleitung ist Voraussetzung für BEG-Fördermittel an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik. 
Die Förderhöhe ist begrenzt auf 50 % (max. 2.500 EUR) der förderfähigen Kosten für Ein- & Zweifamilienhäuser; bei MFH 2.000 EUR / WE.